Als Strafsteuer für eine einzelne Branche bezeichnet der DEHOGA Landesverband Hotel- und Gaststättengewerbe die zum 1. Juli in Bingen beschlossene Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe. Gegen die Stimmen der SPD hat der Binger Stadtrat als erste Kommune in Rheinland-Pfalz eine solche Satzung verabschiedet. „In einem Paradebeispiel für Klientel-Politik verwarf die Koalition im Stadtrat die Pläne einer Fremdenverkehrsabgabe, die in zahlreichen Städten ein bewährtes und rechtssicheres Instrument ist, um die hohen Tourismusausgaben der Kommunen mitzu finanzieren“, so Sebastian Hamann, Pressesprecher der SPD-Fraktion. „In Bingen musste natürlich ein bürokratisches Monster entwickelt werden, weshalb die Koalition die Fremdenverkehrsabgabe als nicht praktikabel ablehnte.“ Es erwecke den Eindruck, als wolle man in Bingen keine Einnahmen erzielen, ergänztDr. Till Müller-Heidelberg, SPD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat. „Zunächst bringt man die Fremdenverkehrsabgabe bewusst zum scheitern, dann beschließt man eine Kulturförderabgabe, bei der zumindest einiges dafür spricht, dass sie rechtswidrig ist.“ So kam der baden-württembergische Städtetag in einem Gutachten zu dem Schluss, dass eine solche kommunale Kulturförderabgabe aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Die Ankündigung des DEHOGA, sich mit allen politischen und rechtlichen Mitteln gegen die Kulturförderabgabe zur Wehr zu setzen, lasse ein langes Verfahren und damit verbunden keine Einnahmen in die städtische Kasse erwarten. „Wir sehen uns in der Kritik bestätigt, dass nicht nur inhaltlich, sondern auch wegen der strittigen Rechtslage die Einführung der Kulturförderabgabe eindeutig der falsche Weg war“, erklärt Sebastian Hamann. „Eine überschaubare Fremdenverkehrsabgabe, wie sie in vielen Städten praktiziert wird, ist der richtige und gerechte Ansatz, einen Beitrag zur Finanzierung der Tourismusausgaben der Stadt und zwar auf vielen Schultern verteilt zu erheben.“
Kritik an der Kulturförderabgabe wird bestätigt