„Der Entschluss des Verwaltungsgerichtes in Mainz ist absolut begrüßenswert“, so Stadtratsmitglied und Sprecher des Arbeitskreises Jugend der SPD-Bingen, Rouven Winter. Das Verwaltungsgericht in Mainz lehnte einen Eilantrag einer Anwohnerin auf dem Rochusberg gegen das Binger Open Air Festival ab. Das Verwaltungsgericht begründete diese Entscheidung damit, dass im Ausnahmefall und insbesondere mit Blick auf die jugendkulturelle Bedeutung des Festivals, ein erhöhter Lärmpegel zumutbar sei.
„Die Begründung des Entschlusses gibt genau das wieder, was wir uns alle vor Augen halten müssen“, erklärt Winter. Die Vorbereitung und die Durchführung des Binger Open Air Festivals baue auf enorm viel ehrenamtlichen Engagement, insbesondere von Jugendlichen auf, so Winter weiter. Diese Möglichkeit für Jugendliche, sich zu beteiligen und eigenverantwortlich etwas auf die Beine zu stellen, sei viel zu selten, als dass sie nicht unsere Hochachtung verdiene. Stattdessen würden den Jugendlichen Steine in den Weg gelegt werden. „Selbstverständlich haben die Anwohner ein Recht darauf, in Ruhe und in angemessenen Verhältnissen zu wohnen“, so Winter. Aber diese „Runter-vom-Rasen“-Mentalität, die hier im wahrsten Sinne des Wortes zum Tragen kommen sollte, sei hier völlig fehl am Platze. Winter stimmt hier mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes völlig überein, welches zwar auch auf das Anliegen der Anwohnerin einging, allerdings die jugendkulturelle Bedeutung im Ausnahmefall höher gewichtete.
„Die Jugend in Bingen hat jetzt ein Recht darauf ihre Kultur zu gestalten und zu leben“, freut sich Winter. Auch wenn diese von anderen nur als störend empfunden wird, müsse man dennoch so viel Respekt und Anerkennung aufbringen können, dass man zumindest einmal im Jahr einen erhöhten Lärmpegel in Kauf nehmen kann, erklärt Winter abschließend.